Leistungen


Informationssammlung / Grundlagen

  • Erstgespräch über Wünsche, Vorstellungen, Budgetrahmen
  • Besichtigung örtlicher Gegebenheiten
  • Erhebung der Bebauungsvorgaben bei der Behörde
  • Erhebung von Bestandsplänen (wenn erforderlich)
  • Erstellung Bestandspläne (wenn erforderlich)

  • Vorentwurf

  • Konzepterstellung auf Basis der Grundlagenermittlung
  • Vertiefung der Gespräche über das Zusammenspiel der behördl. Bebauungsvorgaben, örtliche Gegebenheiten, Wünsche usw.

  • Entwurf

  • Ausarbeitung aller Pläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Erstellung eines 3D-Modells
  • Vorabklärung mit der Behörde

  • Einreichplan (Bewilligungsplan)

  • Projektabklärung mit der Behörde
  • Erstellung der Bewilligungsunterlagen (Einreichplan)
  • Koordination von ev. erforderlichen Leistungen von Fachplanern

  • Ausführungs- & Detailplan

  • Erstellung der Ausführungs- & Detailpläne
  • Koordination von Planangaben der Fachplaner

  • Ausschreibungen

  • Erstellung von Leistungsverzeichnissen zur Definition des genauen Leistungsumfanges und Kostenrahmens

  • Örtliche Bauaufsicht

  • Begleitung der Baumaßnahme während der Ausführung


  • BESCHREIBUNG


    Es werden alle Projekte als virtuelle Gebäudemodelle (3D-Modell) eingegeben, somit kann vom Beginn der Planung an sehr gut dargestellt werden wie das Objekt optisch wirken wird.

    Am Beginn der Planung steht die Informationssammlung:
    Im ausführlichen Erstgespräch werden alle Grundlagen und Rahmenbedingungen, Wünsche, Vorstellungen, örtliche Gegebenheiten und auch der vorhandene Budgetrahmen besprochen. Wenn nicht schon vorhanden werden danach die behördlichen Bebauungsvorgaben erhoben. Idealerweise wird (wenn nicht schon vorhanden) in dieser Projektphase auch die Geländeaufnahme durch einen Geometer durchgeführt. Wenn es sich beim Bauvorhaben um Zu- & Umbauten handelt wird eine Bestandsaufnahme inkl. Bestandsplänen als Grundlage für die weiteren Planungen erstellt.

    Als nächste Schritte kommen der Vorentwurf und der Entwurf:
    Auf Basis des Erstgespräches und der behördlichen Bebauungsvorgaben wird ein Vorentwurf (M 1:200, 1:100) erstellt, bei dem die bauliche Maßnahme grob dargestellt und besprochen wird. Nach der Freigabe des Vorentwurfes erfolgt die Erstellung des Entwurfes (M 1:100), bei dem alle Grundrisse, Ansichten, Schnitte weiter aufbereitet werden und auch ein 3D Modell visualisiert wird. Der Entwurf dient auch als Basis zur weiteren Vorabklärung mit den zuständigen Behörden.

    Weiter geht’s zur Einreichplanung (behördliche Bewilligungsplanung):
    Nach Freigabe des Entwurfes und Vorabklärung der Bewilligungsfähigkeit des Projektes mit den Behörden werden die Einreichunterlagen erstellt. Die Pläne (M 1:100) werden weiter aufbereitet und mit mehr Informationen ergänzt, es werden die Baubeschreibung und diverse Berechnungen, Antragsformulare und ev. Ausnahmegenehmigungen erstellt. In diesem Zuge können auch Leistungen von Fachplanern erforderlich werden (Kanal, Schall, Energieberatung usw). Wenn alle Unterlagen komplett sind, kann bei der zuständigen Baubehörde um die Baubewilligung angesucht werden. Die Dauer des Genehmigungsverfahren ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Mit der Bauverhandlung als Abschluss des Bewilligungsverfahren wird die Baumaßnahme bewilligt, sofern kein Einspruch erhoben wird.

    Der nächste Schritt ist der Ausführungs- & Detailplan:
    Nach der erfolgten baubehördlichen Bewilligung (Baubescheid) kann mit der Erstellung der Ausführungspläne begonnen werden, denn die Einreichpläne enthalten zur Bauausführung zu wenig Informationen. Der Maßstab der Pläne wird auf M 1:50 vergrößert, die Bemaßungen weiter ergänzt und noch mehr und vor allem genauere Informationen zur Ausführung, Materialen usw. ergänzt, wo nötig werden Detailzeichnungen im M 1:20, 1:10 oder noch größer erstellt. Weiters werden Informationen und Angaben von den beteiligten Fachplanern in die Pläne übernommen. Durch die Erstellung von Ausführungs- & Detailplänen werden Detailpunkte im Vorfeld mit den beteiligten Firmen besprochen und geklärt, somit können Fehler in der Bauausführung und unnötige Kostensteigerungen vermieden werden.

    Erstellung der Ausschreibung für die verschiedenen Gewerke:
    Parallel zur Erstellung der Ausführungspläne werden die Ausschreibunterlagen (Leistungsverzeichnis) der verschiedenen Gewerke erstellt. Warum nicht schon früher? Die genauen Angaben zur Ausführung werden erst in der Phase des Ausführungsplanes mit Hinzuziehung der verschiedenen Fachplanern (Statik, HKLS, ELT, Schall, Wärme usw.) erarbeitet, daher hat man erst hier eine genaue Grundlage zur Erstellung einer sinnvollen Ausschreibung.

    Bauleitung / örtliche Bauaufsicht:
    Durch eine Bauleitung / örtliche Bauaufsicht wird sichergestellt, dass die Ausführung auch entsprechend den Plänen und Leistungsverzeichnissen erfolgt bzw. wird von der Bauleitung die Koordination und Einteilung der einzelnen Gewerke geregelt.